Name:
Jörg Felßner, geb. 1976
Gründer und Geschäftsinhaber von Brandschutzplanung Wendelstein.
Warum die Firmierung:
Brandschutz und somit Bewahrung von Leben und Lebensqualität aber auch der Schutz von Gebäuden wird immer wichtiger und rückt mehr und mehr in den Mittelpunkt des Bausektors.
Die Entscheidung die Firma Brandschutzplanung Wendelstein zu gründen, wurde durch die dynamischen Entwicklung im Brandschutz aber auch durch meinen privaten und beruflichen Werdegang geprägt.
privat: seit 1990 aktiv bei der örtlichen Stützpunktfeuerwehr, dort seit 2009 in Führungsfunktion und seit Nov. 2021 in der Kommandantur tätig
beruflich: durch die berufliche Ausbildung zum Bauzeichner und im Anschluss zum staatlich geprüften Bautechniker, Weiterbildung zum Bautechniker Brandschutz (TÜV)
Nach meiner Zeit bei einer Kommune und bei einem Architekturbüro bin ich nun auf der Kreisverwaltungsbehörde angestellt. Somit habe ich die Einblicke von der Planerseite bis hin zur Genehmigungsseite der Behörde, welche sich auch schon während der Planungs- und Bauphase über diverseste Fragen des Brandschutzes Gedanken machen müssen und wie Sie diese in dem Bauvorhaben zur Wahrung aller Interessen verbaut bekommen. Aber auch von der Seite der Rettungskräfte, welche mit diesen Hilfsmitteln und den verbauten Brandschutzmaßnahmen arbeiten müssen.
Durch diverse Weiterbildung wie z.B. "Bautechniker Brandschutz (TÜV), "
Befähigte Person für die Erarbeitung und Prüfung von Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrplänen (TÜV) ", "
Fachkraft für Rauchwarnmelder (TÜV) " oder "
Brandschutzbeauftragter (SFSR) " konnte ich meinen Wissenshorizont erweitern und bleibe dadurch immer auf dem Laufenden. Zum anderen dienen aber auch die Vielzahl an Feuerwehrlehrgängen die man als Führungskraft bei den staatlichen Feuerwehrschulen besuchen durfte.
Bei der Feuerwehr wird man des Öfteren mit brenzligen Situationen konfrontiert. Hier stelle ich immer wieder fest, das es mit gezielten Maßnahmen im "vorbeugenden Brandschutz" vielleicht nicht zu solchen Situationen gekommen wäre.
Aus diesem Grund habe ich mich 2017 entschlossen meine Firma als Dienstleister
(Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG) ins Leben zu rufen.
Somit kann ich nun nebenberuflich privaten, gewerblichen oder öffentlichen Auftraggebern unterdie Arme greifen und einen "sicheren Weg" mittels planerischen Maßnahmen und Ordnungen aus dem Vorschriftendschungel hinaus weisen.